Submit a claim

Follow the steps below and submit your claim through the dedicated forms

BCA Claim Conditions


Please note that the following cases cannot be subject to any claims - for more info please refer to our terms and conditions :

  • Cars sold in auction for less than 1 500 euros, excluding fees and VAT
  • Cars with age over 10 years or mileage over 180 000 km
  • Cars sold as damaged, accident cars, non-runners, ELV End-of-life-vehicles or “Sold as it is”
  • In case that car was registered/sold to the final customer/3rd party
  • The cars are not checked on the lift – no claims on hidden parts acceptable
  • Repair costs for optical and technical damages up to € 400
  • Repairs done - Car must remain in original condition from the auction, it cannot be repaired or modified
  • All wear parts subject to maintenance and small components
  • No claims on following parts/items: Wheels/rims/tyres/spare wheels, Windshield/glass parts, Lights - unless it is proven transport damage

Local Regulations

We strive to have a unified policy to manage the claims. While our rules are almost aligned in Europe, we still have some local expections. You can find more details below.

BCA Deutschland
  • Schadenersatzansprüche für Fahrzeuge mit einem Wert von bis zu 1.500 € netto werden nicht berücksichtigt.
  • Fehlendes Zubehör gemäss Punkt 1.3 des Schadenskatalogs, z.B. fehlende Ersatzräder, Zigarettenanzünder, Antennenstangen, etc.
  • Alle Gebrauchsspuren laut Schadenskatalog.

Nähere Informationen zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Deutschland finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Deutschland ABG´s

BCA Dänemark
  • Wird ein Fahrzeug zugelassen, verfällt das Reklamationsrecht.
  • Fahrzeuge der mechanischen Klasse C können nicht beansprucht werden.
  • Es ist nicht bekannt, ob die angebotenen Fahrzeuge Schaden/Unfall/Kollision hatten – es kann nicht geltend gemacht werden.
  • Fahrzeuge älter als 36 Monate mit mehr als 80.000 km: Vorher reparierte und/oder verschwiegene Schäden können nicht geltend gemacht werden.
  • Der Käufer ist verpflichtet, sich über alle Vorschriften und Vorschriften zu informieren, wenn ein gekauftes Fahrzeug im Ausland zugelassen werden soll.

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Dänemark finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Dänemark AGB´s

BCA Spanien
  • Bei BCA Spanien unterteilen wir die Fristen für das Dokumentenmanagement in drei Typen:
  • „Doc List“:  Das bedeutet, dass die durchschnittliche Laufzeit 10-15 Kalendertage beträgt, mit einer maximalen Verspätung von 30 Tagen.
  • „No Doc-Liste“ (nichts angegeben) : Das bedeutet, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit 35-45 Kalendertage beträgt und bis zu 60 Tage betragen kann.
  • Fahrzeug mit dokumentarischer Wirkung (Eigentumsvorbehalt, Kündigung des Leasingprozesses oder Gebühren): Das bedeutet, dass die maximale Laufzeit 120 Tage betragen kann.
  • Bei Überschreitung der Frist hat der Kunde das Recht, den Kauf zu stornieren, und BCA wird den Rücktransport veranlassen, wenn die Lieferung des Kaufs durch BCA Transport erfolgt ist.
  • Im Falle einer Stornierung wegen grosser Verspätung des Eigentumswechsels können die Zahlungen für Verbesserungen am Fahrzeug (Mechanikarbeiten, Karosserie- und Lackreparaturen) bis zu einem Höchstbetrag von 800€ zuzüglich Mehrwertsteuer erstattet werden.  Diese Arbeiten sind durch Lieferscheine, Quittungen oder Rechnungen zu belegen.
  • Jedes Fahrzeug, das als nicht-laufende oder beschädigte Fahrzeuge identifiziert wird, oder jedes Fahrzeug, das in einer „beschädigten Fahrzeuge“ oder „Unfallfahrzeug“ Auktionen enthalten ist, kann nicht Gegenstand einer Forderung sein.  Fahrzeuge, die im „as is“-Zustand verkauft werden, können ebenfalls nicht Gegenstand einer Reklamation sein.
  • Schadenersatzansprüche für Fahrzeuge mit einem Wert von bis zu € 1.500 werden nicht berücksichtigt.

 

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Spanien finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Spanien AGB´s

BCA Schweden
  • Alle Reklamationen müssen über das Formular auf der BCA-Website eingereicht werden.
  • Die Fahrzeuge sind nicht auf Fehlercodes überprüft worden. Daher können Fehlercodes, die bei der Inspektion nicht bekannt sind, nicht geltend gemacht werden.
  • BCA prüft den Allradantrieb (4wd) der Fahrzeuge nicht. Daher können Probleme mit dem Allradsystem, die bei der Inspektion durch BCA nicht entdeckt wurden, nicht geltend gemacht werden.
  • Der Unterboden der Fahrzeuge wurde nicht untersucht. Schäden, die durch eine Fahrwerksuntersuchung hätten entdeckt werden können, können daher nicht geltend gemacht werden.
  • Die Inspektion erfolgt optisch und ohne Demontage von Teilen, daher können Reklamationen an versteckten Teilen nicht anerkannt werden.

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Schweden finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Schweden AGB´s

BCA Niederlande
  • Ausschlusskriterien für Schäden an Fahrzeugen unter 1.500€ werden vor Ort nicht geltend gemacht.
  • Die Fahrzeuge werden auf der Hebebühne inspiziert und Reklamationen können in Bezug auf versteckte Schäden akzeptiert werden.

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