Die BCA Autoauktionen GmbH arbeitet ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Fahrzeuge obliegen dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. BCA nimmt keinerlei technische Prüfungen an den Fahrzeugen vor und kann für die technische Funktion des Fahrzeuges nicht haften.
Bitte kalkulieren Sie auch alters- und laufleistungsbedingten Verschleiß ein. Sämtliche Verschleißteile wie Kupplung, die Bremsanlage, Reifen, Fahrzeugbatterien, Zahnriemen etc. sind grundsätzlich von Reklamationen ausgeschlossen.
Bei Fehlteilen bitten wir das Zubehör zu beachten, welches nicht durch BCA geprüft wird. Entfernbares Zubehör wie Zigarettenanzünder, Fußmatten, Antennenstäbe, aber auch Reserve-/Noträder werden nicht auf Vorhandensein geprüft. Wir stellen ebenso zu jedem Fahrzeug Zubehörfotos zur Verfügung. Dort nicht bebildertes Zubehör (beispielsweise Fernbedienungen von Standheizungen, Fond-Entertainment-Systeme etc.) berechtigt nicht zur Reklamation. Eine Haftung seitens BCA kann deshalb auch nicht erfolgen.
Optische Schäden werden auf Grundlage unseres Schadenskataloges bewertet. Wir bitten um Verständnis für sämtliche Gebrauchsspuren gemäß Definition nicht haften zu können.
Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn dieser fristgerecht bei Abholung auf dem Übergabebeleg bzw. bei Anlieferung auf dem Lieferschein gerügt werden. Bei Abholung durch eine eigens beauftragte Spedition gilt auch die Rügefrist bei Abholung am Standort.