BCA Reklamationsbedingungen
Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen eine Reklamation bei BCA europaweit ausgeschlossen ist:
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bei einer Laufleistung von mehr als 50 Kilometern seit Fahrzeugkauf.
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bei einer Laufleistung von mehr als 180.000 Kilometern.
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bei einem Fahrzeugalter von mehr als 10 Jahren ab Erstzulassung.
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bei Reparaturarbeiten nach Fahrzeugkauf.
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bei Verschleißteilen wie Reifen, Kupplungen, Bremsen, Bremsbelägen sowie bei wartungspflichtigen Teilen und Kleinteilen (bspw. Gurte).
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bei Reparaturkosten für optische und technische Schäden bis zu einer Höhe von 350 € (Nettokosten der Reparatur).
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bei defekten Fahrzeugbatterien und daraus resultierenden Folgeschäden nach Fahrzeugkauf (bspw. nicht nachweisbare Schäden oder Schäden durch externe Anfahrvorgänge).
Wichtiger Hinweis: Bitte eröffnen Sie Ihre Reklamation in dem BCA Land, in dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Informationen über die länderspezifischen Reklamationsbedingungen und den Zugang zum jeweiligen Online-Reklamationsformular finden Sie im nachfolgenden Abschnitt dieser Seite.