Abholung per Spedition

Erfahren Sie alles über unser Verfahren zum selbstorganisierten Transport bei grenzüberschreitenden Verkäufen

Folgendes gilt nicht für Käufe aus Dänemark, Spanien und Schweden!

Nur wenn die Fahrzeugabholung durch Ihr eigenes Transportunternehmen organisiert wird, gelten zusätzliche Dokumentenanforderungen.

EINLEITUNG


Die BCA hat die Regeln für die selbstorganisierte Fahrzeugabholung bei grenzüberschreitenden Käufen verschärft. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, gilt ab Januar 2020 in der gesamten Europäischen Union eine neue Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Transaktionen (die so genannten VAT Quick Fixes), die von uns eine Änderung unserer Arbeitsweise erfordert.

BCA arbeitet stets daran, ein zu 100% EU-konformer Marktplatz zu sein. Um sicherzustellen, dass wir die neuesten Vorschriften befolgen, werden wir mit der Aktualisierung des grenzüberschreitenden Aftersales-Prozesses von BCA beginnen. In unserer offiziellen Mitteilung erläutern wir diese Aktualisierungen unserer bestehenden Prozesse ausführlich.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie HIER.

BCA KÜMMERT SICH UM IHREN EINWANDFREIEN TRANSPORT


Wir verstehen, dass diese verschärften Regeln für selbstorganisierte Transporte Ihrem Unternehmen Unannehmlichkeiten bereiten können. Daher hat BCA ein umfangreiches Logistiknetzwerk in ganz Europa aufgebaut, um Ihr Fahrzeug bis zu Ihrer Haustür liefern zu lassen.

Der BCA-Transport erspart Ihnen das Zurücksenden der folgenden Dokumente:

  • Transportversicherung
  • Gelangensbestätigung


In Ländern, in denen der Transport bereits automatisch von BCA organisiert wird (Dänemark, Schweden, Spanien), erfordert dies keine zusätzlichen Maßnahmen Ihrerseits. Für alle anderen Länder bieten wir die Möglichkeit, einen automatischen Transportvertrag zu unterzeichnen, nach dessen Abschluss BCA alle Ihre Fahrzeuge transportiert, ohne dass Sie dies jedes Mal beantragen müssen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson innerhalb von BCA.

Zum Transport-Kalkulator

FAQ - HIER FINDEN SIE DIE ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN

Was sind die VAT Quick Fixes?

Die Richtlinie 2006/112/EG ("MwSt.-Richtlinie") enthält eine Reihe von Bedingungen für die Befreiung der Lieferung von Gegenständen von der MwSt. im Rahmen bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze.

Eine dieser Bedingungen ist, dass die Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen versandt oder befördert werden müssen.

Die unterschiedliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Steuerbefreiungen für grenzüberschreitende Umsätze hat jedoch zu Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen geführt. Dies stand im Widerspruch zu dem Ziel der Förderung des innergemeinschaftlichen Handels und der Abschaffung der Steuergrenzen.

Es war daher wichtig, die Bedingungen, unter denen die Steuerbefreiungen angewendet werden können, zu präzisieren und zu harmonisieren.

Um den Unternehmen eine praktische Lösung zu bieten und auch den Steuerverwaltungen Sicherheit zu geben, hat sich die Europäische Union für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates entschieden.

Diese gemeinhin als "Quick Fixes" bekannten Rechtsvorschriften legen einheitliche Regeln und Bedingungen für die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen fest, die nun in allen Mitgliedstaaten gleich sein sollten.

Ist dies eine Firmenrichtlinie oder ein Gesetz?

Es handelt sich hierbei nicht um eine BCA-Richtlinie, sondern um ein Gesetz der Europäischen Union.

Wo finde ich weitere Informationen?

Die Rechtsakte, mit denen die für die BCA-Auktionen geltenden Änderungen der Mehrwertsteuer eingeführt wurden, sind:

a) Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Vorschriften des Mehrwertsteuersystems im Bereich der Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten;

b) Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011, insbesondere Artikel 45-A ff.

Für eine umfassende Lektüre beachten Sie bitte auch die Erläuterungen zu den EU-Mehrwertsteueränderungen in Bezug auf Abruflagervereinbarungen, Reihengeschäfte und die Befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen ("2020 Quick Fixes"), nämlich § 4 und § 5.

Welche Dokumente werden nach Erhalt des Fahrzeuges benötigt?

Zunächst, noch bevor wir Ihnen das Fahrzeug transportieren, muss immer bestätigen werden, dass Ihre EU-Mehrwertsteuernummer im MIAS (oder im Fall von Deutschland auf der erforderlichen deutschen Website) gültig ist.

Wenn der Transport von BCA arrangiert wird, brauchen wir von Ihnen nur eine lesbare Kopie/Foto des ausgefüllten, unterschriebenen und abgestempelten CMR. Im Anschluss senden wir Ihnen die Fahrzeugpapiere zu.

Wenn der Transport von Ihnen arrangiert wird, dann benötigen wir von Ihnen:
1) Lesbare Kopie/Foto des CMR, ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt
2) Transportversicherung, ausgestellt von der Versicherungsgesellschaft des Transporteurs, die den EU-Straßenverkehrsvorschriften entspricht. Fragen Sie Ihren Spediteur, er sollte diese haben
3) Ablieferungsbestätigung - bitte füllen Sie das hier herunterladbare Dokument aus und senden Sie uns eine von Ihnen unterschriebene und abgestempelte Kopie.

Nachdem Sie uns die 3 oben genannten Dokumente zur Verfügung gestellt haben, werden wir Ihnen die Fahrzeugpapiere zusenden.

Warum gilt das nur für Fahrzeuge, für die ich einen eigenen Transport organisiert habe?

In den Fällen, in denen BCA den Transport arrangiert, müssen Sie uns nur das CMR zur Verfügung stellen. Die restlichen Dokumente besorgt BCA direkt beim Transportunternehmen.

Was ist ein CMR und wie fülle ich es richtig aus?

CMR ist ein Frachtbrief mit einem Standardsatz von Transport- und Haftungsbedingungen, der einzelne Geschäftsbedingungen ersetzt, die den Transport von Gütern auf der Straße gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, einem Übereinkommen der Vereinten Nationen, das am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichnet wurde, belegen. Alle EU-Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, aufgerufen oder ratifiziert.

Um es korrekt auszufüllen, können Sie die folgende CMR-Ausfüllanleitung nutzen.

Was ist ein Transportversicherungsdokument und wo kann ich es bekommen?

Das Transportversicherungsdokument ist ein Nachweis, der von der Versicherungsgesellschaft des Transporteurs ausgestellt wird und bescheinigt, dass der Transporteur gegen Schäden oder Verluste während des Transports geschützt ist.
Ihr Spediteur sollte über eine Transportversicherung verfügen, da er Ihre Waren transportiert. Sie können dieses Dokument einfach anfragen, damit es Ihnen zur Verfügung gestellt wird.

Was ist eine Empfangsbestätigung und wie fülle ich sie richtig aus?

Die Empfangsbestätigung ist gemäß Artikel 45-A (1) der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates vom 4. Dezember 2018 eine schriftliche Erklärung des Käufers, aus der hervorgeht, dass die Fahrzeuge vom Käufer oder von einem Dritten in seinem Namen versandt oder befördert wurden, und in der der Bestimmungsmitgliedstaat der Waren angegeben ist.

Die Empfangsbestätigung zum Ausfüllen finden Sie hier.

Unterschreiben Sie es einfach bei Erhalt der Ware und senden Sie es zusammen mit einer Kopie des CMR und einer Kopie der Transportversicherung des Spediteurs an uns.

Ich habe eine abweichende Lieferadresse, was soll ich tun?

Es ist möglich, eine zusätzliche oder abweichende Lieferadresse zu haben, solange diese Adresse entweder in Ihrer Handelskammer aufgeführt ist oder Sie eine Vereinbarung durch Vorlage des Mietvertrages nachweisen können. In solchen Fällen muss immer ein Dokument an BCA zurückgeschickt werden.

>> Bestätigung der abweichenden Lieferadresse <<

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Rufen Sie uns unter +49 (0) 2131 3100 0 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir unterstützen Sie gerne!