Niederländische Luxussteuer
- Gültig für PKW mit Erstzulassung in den Niederlanden ab 16.10.2006 mit > 50g Emission (fahrbereit und keine Unfallfahrzeuge).
- Die Höhe der Steuer ist vom Fahrzeugalter abhängig.
Luxussteuer wird erstattet, wenn ...
- noch ein bestehendes "Guthaben" auf dem Fahrzeug existiert.
- das Fahrzeug in ein EU-Land exportiert wird.
Wenn Luxussteuer anfällt, kümmert sich BCA Niederlande um ...
- um den Export des Fahrzeugs nach Deutschland (Abholstandort: Weeze).
- BCA Niederlande zieht ein bestehendes "Guthaben" der Luxussteuer vom Fahrzeug ab. Der Käufer zahlt so nur einen Netto-Preis (ohne Mehrwertsteuer & Luxussteuer).
Für alle Fahrzeuge für die keine Luxussteuer anfällt, ist der Abholstandort BCA Niederlande (Barneveld).
Bei eventuellen Rückfragen kontaktieren Sie gern unser Export-Team:
per Telefon +31 342 40 45 40 oder E-mail.