Ihr Fahrzeugkauf in den Niederlanden

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Käufergebühren


Alle Käufergebühren sind ohne Mehrwertsteuer und gelten für jedes gekaufte Fahrzeug.

Für nicht-niederländische Käufer gilt eine Käufergebühr von 1,65% des Fahrzeugpreises (Bruttozuschlagspreis), mit einem Minimum von:

  • Fahrzeuge < 3.500 kg: € 400,-
  • Fahrzeuge > 3.500 kg: € 530,-

Es gibt jedoch einige Ausnahmen bei den Käufergebühren. Beachten Sie bitte die Käufergebühren für unsere europäischen EV-, E-Bike- und Räder-Auktionen und den BCA EuroShop.

Zusätzlich zur Käufergebühr fallen Ausfuhrgebühren an, siehe unten. Und falls die gekauften Fahrzeuge nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt werden, wird eine Parkgebühr von 18 € pro Tag und Fahrzeug erhoben.

Käufergebühren europäische EV-, E-Bike- und Reifen-Auktion sowie BCA EuroShop

Nachfolgend finden Sie unsere Käufergebühren für die europäischen EV-, E-Bike- und Reifen-Auktionen sowie den BCA EuroShop.

Käufergebühren europäische EV Auktion
Käufergebühr Pkw
2,8% des Zuschlagspreises mit einem Mindestbetrag von € 300,-
Exportkosten (mit oder ohne BPM) € 100,-
Exporttransportkosten Weeze + Dokumentenbearbeitung (Endlieferung) € 96,50

Käufergebühren europäische EV Auktion
Käufergebühr Pkw
2,8% des Zuschlagspreises mit einem Mindestbetrag von € 300,-
Exportkosten (mit oder ohne BPM) € 100,-
Exporttransportkosten Weeze + Dokumentenbearbeitung (Endlieferung) € 96,50

Käufergebühren BCA EuroShop
Käufergebühr Pkw
3% des Zuschlagspreises mit einem Mindestbetrag von € 350,-
Exportkosten mit BPM € 260,-
Exportkosten ohne BPM € 100,-
Exporttransportkosten Weeze + Dokumentenbearbeitung (Endlieferung) € 96,50

Käufergebühr E-Bikes
Zuschlagspreis > € 1500,- Käufergebühr € 150,-
Zuschlagspreis < € 1500,- Buyer fee € 80,-
Exportkosten Keine
Lokale Transportkosten
€ 45,-
Handlingfee € 9,-
Kautionsrechnung 21% der Gesamtrechnung

Käufergebühr Reifenauktion
Käufergebühr € 115,-
Exportkosten Keine
Transportkosten* Keine
Kautionsrechnung 21% der Gesamtrechnung

*Für ausländische Käufer: kein automatischer Transport für Radsätze, sie müssen in Barneveld abgeholt werden, durch einen Drittanbieter.

Luxussteuer


Wenn Sie ein Fahrzeug in den Niederlanden gekauft haben, legen die niederländischen Steuergesetze fest, was zu tun ist, wenn Sie das Auto aus den Niederlanden exportieren möchten. Auf bestimmte Autos wird eine Luxussteuer erhoben. Kriterien für die Luxussteuer sind die Art des Fahrzeugs, das Zulassungsdatum in den Niederlanden und die Höhe des CO2-Ausstoßes. Für ausländische Käufer aus der EU wird die Luxussteuer automatisch vom Zuschlagspreis abgezogen. Für Käufer aus Nicht-EU-Ländern ist es nicht möglich, die Luxussteuer zurückzuerstatten. Der Betrag der Luxussteuer ist auf der Rechnung angegeben und muss vom Kunden bezahlt werden. Käufer aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein Dokument für den Grenzübertritt über die EU-Grenze, dieses Dokument erhalten Sie von BCA.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Exportteam.
Kontaktieren Sie uns unter Tel. +31 342 40 45 40 oder senden Sie uns eine E-mail.

Exportgebühren


Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Arten von Ausfuhren, die BCA Niederlande anbietet:

1. BPM digital exportieren (deutsche Exportdokumente)

  • Das Fahrzeug ist jünger als 16-10-2006
  • Fahrzeug hat Luxussteuer (Rest-BPM)

Käufergebühr

€ 400,-

Exportgebühr

€ 295,-

Transportgebühr nach Weeze

€ 105,-

Bearbeitungsgebühr

€ 15,-

TÜV (falls erforderlich)

€ 105,-

2. Export NL export (Niederländische Exportdokumente)

  • Fahrzeug ist älter als 16-10-2006 (mit oder ohne Luxussteuer/ Rest-BPM)
  • Fahrzeug ist nicht fahrbereit
  • Der Kauf ist etwas anderes als ein fahrbares Fahrzeug (Motor, großer Lastwagen, Reifensatz, Fahrrad usw.)

Käufergebühr

€ 400,-

Exportgebühr

€ 115,-

Transportgebühr nach Weeze

€ 105,-

Bearbeitungsgebühr

€ 15,-

3. Export für Nicht-EU-Käufer (nur mit niederländischen Exportdokumenten möglich)

Käufergebühr

€ 400,-

Exportgebühr

€ 115,-

Transportgebühr nach Weeze

€ 105,-

Bearbeitungsgebühr

€ 15,-

EXA-Dokument

€ 27,50

Exportprozess Niederlande


1. Kauf eines Fahrzeugs

2. Erhalt einer Pro-forma-Rechnung (Sie erhalten eine Pro-forma-Rechnung, da BCA die verbleibende niederländische Luxussteuer prüfen muss)

3. Quittung Rechnung

4. Bezahlung der Fahrzeugrechnung (Sie müssen Ihr Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Rechnung bezahlen)

5. Vorbereitung der Lieferung:
- Kategorie A/B1: Fahrzeug wird nach Weeze, Deutschland, transportiert
- Kategorie B2: Material/Lastwagen bleiben in Barneveld, Niederlande

6. Das BCA stellt die Exportdokumente zur Verfügung:
- Kategorie A: Deutsches Ausfuhrdokument (7 - 10 Arbeitstage)
- Kategorie B1/B2: Niederländische Exportdokumente (Fahrzeuginformationen, Kilometerbericht, Deklarationsart der Genehmigung)
- Für Nicht-EU-Käufer Zusätzliches Dokument Ex.1 (für alle Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen)

7. Quittung Abholbestätigung und Vollmacht (7-10 Werktage nach Zahlung)*

8. Transport/Sammlung

9. Sobald der CMR korrekt ausgefüllt ist, schickt das BCA die Exportdokumente per Post. In der Regel dauert dies 2-5 Arbeitstage.

* Bitte beachten Sie, dass wir für diesen Prozess von Regierungsbehörden abhängig sind. In einigen Fällen kann das Verfahren länger dauern (z.B. MOT, deutsche Registrierung, Rückrufe).

** Beachten Sie, dass Sie nach Erhalt der Abholbestätigung und der Vollmacht 9 Kalendertage Zeit haben, das/die Fahrzeug(e) abzuholen. Nach Ablauf der Frist von 9 Kalendertagen wird das/die Fahrzeug(e) automatisch von BCA transportiert.

Mehr Informationen zur niederländischen Luxussteuer

Niederländische Luxussteuer

  • Gültig für PKW mit Erstzulassung in den Niederlanden ab 16.10.2006 mit > 50g Emission (fahrbereit und keine Unfallfahrzeuge).
  • Die Höhe der Steuer ist vom Fahrzeugalter abhängig.

Luxussteuer wird abgezogen, wenn...

  • noch ein bestehendes "Guthaben" auf dem Fahrzeug existiert.
  • das Fahrzeug in ein EU-Land exportiert wird.

Wenn Luxussteuer anfällt, kümmert sich BCA Niederlande um ...

  • um den Export des Fahrzeugs nach Deutschland (Abholstandort: Weeze).
  • BCA Niederlande zieht ein bestehendes "Guthaben" der Luxussteuer vom Fahrzeug ab. Der Käufer zahlt so nur einen Netto-Preis (ohne Mehrwertsteuer & Luxussteuer).

Für alle Fahrzeuge für die keine Luxussteuer anfällt, ist der Abholstandort BCA Niederlande (Barneveld).

Bei eventuellen Rückfragen kontaktieren Sie gern unser Export-Team:
per Telefon +31 342 40 45 40 oder E-mail.

Lieferung erfolgt, und nun?

Sobald Ihr Fahrzeug an Ihrem Standort geliefert wurde, müssen Sie die CMR signiert und abgestempelt an [email protected] senden. Sie erhalten die Fahrzeugexportdokumente von BCA NL, sobald Ihre ausgefüllte CMR eingegangen ist.

Ausländischer Käufer aus einem Land innerhalb der Europäischen Union*

Wie kann ich von einer steuerfreien Rechnungsstellung profitieren?

Nur Fahrzeuge, die als "Qualifying Gross" gekennzeichnet sind, können steuerfrei in Rechnung gestellt werden. Dies sind meistens Fahrzeuge die nach Oktober 2015 zugelassen worden sind. 2006 haben einen Teil BPM (niederländische Luxussteuer), die Sie zurückerhalten können, wenn Sie aus einem EU-Land importieren. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Exportabteilung unter Tel. +31 (0) 88 - 540 3874.

Wie kann ich die BPM (niederländische Luxussteuer) zurückbekommen?

Sie müssen dir BPM nicht bezhalen. BCA wird den Antrag auf Rückerstattung des BPM bearbeiten.

Kann ich bei der Abholung die Fahrzeugpapiere erhalten?

Alle Original-Fahrzeugpapiere verbleiben bis zum Export des Autos beim Auto (auf Papier). Wir senden Ihnen die Fahrzeugpapiere per Post zu, sobald wir den CMR (gültig und abgestempelt) erhalten haben. Normalerweise dauert dies 2 bis 5 Werktage. Sie können den CMR per E-Mail an [email protected] senden.

*Liste der EU-Länder

*Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Spanien, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich, Schweden, Zypern, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik

Ausländische Käufer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union

Wie kann ich von einer steuerfreien Rechnungsstellung profitieren?

Nur Fahrzeuge, die als "Qualifying Gross" gekennzeichnet sind, können steuerfrei in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie, um eine steuerfreie Rechnung zu erhalten, einen Vertrag über die Lieferung Ihres Autos mit einem externen Logistikunternehmen abschließen müssen.

Wann erhalte ich die Fahrzeugpapiere?

In dem Moment, in dem Sie Ihr Auto abholen, erhalten Sie alle Dokumente.

Sie haben noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gern bei allen Fragen rund um den Import aus den Niederlanden zur Seite!