Wenn Sie das Fahrzeug per BCA ETS erhalten: Vermerken Sie die Mängel auf dem CMR (oder den Transportscheinen). Wenn Sie oder Ihr Spediteur das Fahrzeug abholen: Vergewissern Sie sich, dass der Mangel bei der Abholung auf dem Übergabeprotokoll vermerkt wurde.
Fotografieren Sie sowohl den Kilometerstand, als auch die Schäden, die Sie geltend machen wollen, und fügen Sie diese beim Ausfüllen des Online-Schadenformulars hinzu.
Bei Nutzung eines Drittanbieters können Fahrzeuge 48 Stunden nach der Abholung reklamiert werden, bzw. 24 Stunden, wenn das Fahrzeug von BCA geliefert wurde.
Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen eine Reklamation bei BCA europaweit ausgeschlossen ist:
bei einer Laufleistung von mehr als 50 Kilometern seit Fahrzeugkauf.
bei einer Laufleistung von mehr als 180.000 Kilometern.
bei einem Fahrzeugalter von mehr als 10 Jahren ab Erstzulassung.
bei Reparaturarbeiten nach Fahrzeugkauf.
bei Verschleißteilen wie Reifen, Kupplungen, Bremsen, Bremsbelägen sowie bei wartungspflichtigen Teilen und Kleinteilen (bspw. Gurte).
bei Reparaturkosten für optische und technische Schäden bis zu einer Höhe von 350 € (Nettokosten der Reparatur).
bei defekten Fahrzeugbatterien und daraus resultierenden Folgeschäden nach Fahrzeugkauf (bspw. nicht nachweisbare Schäden oder Schäden durch externe Anfahrvorgänge).
Wichtiger Hinweis: Bitte eröffnen Sie Ihre Reklamation in dem BCA Land, in dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Informationen über die länderspezifischen Reklamationsbedingungen und den Zugang zum jeweiligen Online-Reklamationsformular finden Sie im nachfolgenden Abschnitt dieser Seite.
Wir streben eine einheitliche Richtlinie für die Verwaltung der Schadensfälle an. Während unsere Vorschriften in Europa fast einheitlich sind, existieren noch weitere lokale Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie unten.
Nähere Informationen zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Deutschland finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BCA Deutschland ABG´s
Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Dänemark finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BCA Dänemark AGB´s
Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Spanien finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BCA Spanien AGB´s
Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Schweden finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BCA Schweden AGB´s
Es ist nicht möglich, einen gültigen Antrag zu stellen, wenn:
Wo haben Sie Ihr Fahrzeug gekauft? Reichen Sie Ihre Reklamation an das Land ein, in dem Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Haben Sie Fragen? Unser Team steht Ihnen von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.