Beim Kauf eines Fahrzeuges in einer Auktion fallen grundsätzlich Käufergebühren an. In Abhängigkeit von Fahrzeug- und Verkaufstyp entstehen dabei unterschiedliche Gebührensätze.
Die aufgeführten Kosten fallen für jedes gekaufte Fahrzeug an. Falls Kaufgebühren abweichen sollten, wird darauf in den entsprechenden Verkaufsinformationen hingewiesen.
Alle ausländischen Käufer, egal ob aus der europäischen Union oder anderen Ländern, müssen die MwSt. (von 22%) auf den Fahrzeugkauf entrichten, es sei denn, der Export der Fahrzeuge wird über BCA durchgeführt. Die MwSt. wird Ihnen zurückerstattet wenn Sie nachweisen können, dass die Fahrzeuge an Ihrem finalen Bestimmungsort eingetroffen sind.
(CMR für Käufer aus der EU, MRN für Käufer aus nicht europäischen Ländern)
Käufergebühren für PKW und Transporter
Preisspanne (ohne MwSt.) | Käufer Gebühren |
0€ – 999€ |
80€ |
1.000€ – 2.499€ |
180€ |
2.500€ – 3.999€ |
235€ |
4.000€ – 5.999€ |
255€ |
6.000€ – 7.999€ |
285€ |
8.000€ – 9.999€ |
315€ |
10.000€ – 14.999€ |
385€ |
15.000€ – 19.999€ |
475€ |
+ 20.000€ |
2,7% |
Käufergebühren für LKW
Preisspanne (ohne MwSt.) | Käufer Gebühren |
0€ – 2.499€ |
105€ |
+ 2.500€ |
4,2% |
Standgebühren:
Die Exportsteuer beinhaltet die Gebühr für 15 freie Standtage, beginnend ab dem Versand der Abholbescheinigung. Danach fallen für gekaufte Fahrzeuge folgende Standgebühren an:
- 5,- € pro Tag für PKW
- 10,- € pro Tag für Transporter, LKW und nicht fahrfähige Fahrzeuge
Diese Gebühren müssen bezahlt werden bevor das Fahrzeug das Gelände von BCA verlassen darf.