Käufergebühren*
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je Fahrzeug
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Bei einem Bruttoverkaufspreis bis 1.499,- €
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3,30 % (min. 275 €)
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Bei einem Bruttoverkaufspreis ab 1.500,- € |
3,30 % (min. 350 €) |
Bei einem Bruttoverkaufspreis ab 90.900,- € |
3.000 € |
Standgebühren*
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für Käufer aus Deutschland
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1. - 7. BCA Werktag
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kostenlos |
Ab 8. BCA Werktag
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18 € je BCA Werktag/Fahrzeug |
für Käufer außerhalb Deutschlands |
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1. - 15. BCA Werktag
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kostenlos |
Ab 16. BCA Werktag
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18 € je BCA Werktag/Fahrzeug |
Wichtige Information:
Sollte das Fahrzeug bis zum Ende des 15. BCA Werktages nicht vom Käufer abgeholt worden sein, ist BCA ab dem folgenden Kalendertag berechtigt, den Transport des Fahrzeugs zum Käufer im Namen und auf Kosten des Käufers zu beauftragen. Die Höhe der Transportkosten ergeben sich nach den aktuellen Transportpreisen, die individuell ermittelt werden. Darüber hinaus werden die Standgebühren für den Zeitraum vom Ende der freien Standtage bis zum Beginn des Transportes in Rechnung gestellt.
Servicegebühren
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Exportgebühr*
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100 €
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Abholgebühr* |
15 €
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Stornogebühr** |
500 € |
Entsperrgebühr* |
600 € |
* Die Gebühren gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen gem. § 25a UStG wird die anfallende Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen (Ausnahme: Standgebühren). Erfahren Sie HIER mehr zu differenzbesteuerten Fahrzeugen. Bei Nutzung des BCA Transportservices entfällt die Abholgebühr.
** Die Stornogebühr wird ohne gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
Abweichende Gebühren finden Sie HIER oder im jeweiligen Auktionskatalog.
Stand 04/2023