Reklamationsprozess

Führen Sie die folgenden Schritte aus und reichen Sie Ihre Reklamation über das entsprechende Formular ein.

BCA Reklamationsbedingungen


Bitte beachten Sie, dass in den folgenden Fällen keine Ansprüche geltend gemacht werden können - weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Autos, die für weniger als 1 500 Euro versteigert werden, ohne Gebühren und Mehrwertsteuer.

  • Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 10 Jahren oder einer Laufleistung von mehr als 180 000 km.

  • Autos, die als beschädigt, Unfallwagen, Nicht-Läufer, ELV-Altauto oder "Verkauft wie es ist" verkauft werden.

  • Falls das Fahrzeug auf den Endkunden/die dritte Partei zugelassen/verkauft wurde.

  • Die Fahrzeuge werden nicht auf der Hebebühne überprüft - keine Reklamationen bei versteckten Teilen möglich.

  • Reparaturkosten für optische und technische Schäden bis zu € 400.

  • Durchgeführte Reparaturen - Das Auto muss im Originalzustand von der Auktion bleiben, es darf nicht repariert oder verändert werden.

  • Alle wartungspflichtigen Verschleißteile und Kleinteile.

  • Keine Ansprüche auf folgende Teile/Gegenstände: Räder/Felgen/Reifen/Ersatzräder (es sei denn, es handelt sich um einen nachgewiesenen Transportschaden), Windschutzscheibe/Glasteile (es sei denn, es handelt sich um einen nachgewiesenen Transportschaden), Lichter (es sei denn, es handelt sich um einen nachgewiesenen Transportschaden).

Lokale Bestimmungen

Wir streben eine einheitliche Richtlinie für die Verwaltung der Schadensfälle an. Während unsere Vorschriften in Europa fast einheitlich sind, existieren noch weitere lokale Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie unten.

BCA Deutschland

Folgendes kann nicht beansprucht werden:

  • Fehlendes Zubehör gemäss Punkt 1.3 des Schadenskatalogs, z.B. fehlende Ersatzräder, Zigarettenanzünder, Antennenstangen, etc.
  • Alle Gebrauchsspuren laut Schadenskatalog.

BCA Dänemark
  • Fahrzeuge der mechanischen Klasse C können nicht beansprucht werden.
  • Es ist nicht bekannt, ob die angebotenen Fahrzeuge Schaden/Unfall/Kollision hatten – es kann nicht geltend gemacht werden.
  • Fahrzeuge älter als 36 Monate mit mehr als 80.000 km: Vorher reparierte und/oder verschwiegene Schäden können nicht geltend gemacht werden.

BCA Niederlande
  • Ausschlusskriterien für Schäden an Fahrzeugen unter 1.500€ werden vor Ort nicht geltend gemacht.
  • Die Fahrzeuge werden auf der Hebebühne inspiziert und Reklamationen können in Bezug auf versteckte Schäden akzeptiert werden.

BCA Spanien
  • Fahrzeugpapiere: Abhängig von der durchschnittlichen Zeit, die für die Eigentumsübertragung benötigt wird, gibt es 3 Arten von Unterlagen:
  1. "Doc lista" (übergabebereit): Durchschnittlich 10-15 Kalendertage, maximal 30.
  2. Dokumentation Inzidenz (Eigentumsvorbehalt, Annullierung des Leasingprozesses oder Vorliegen von Kosten): Maximal 120 Kalendertage.
  3. Rest der Fahrzeuge (keine Angaben): 35-45 Kalendertage im Durchschnitt, maximal 60.

Bei Überschreitung der Höchstfrist hat der Käufer das Recht, den Kauf zu stornieren.

  • Bonus für Transportverzögerung: Bei Überschreitung der Höchstfrist für den lokalen Transportdienst BCA Delivery erhält der Käufer 10 Euro pro Tag/Fahrzeug. Mehr Infos zum Verzugszuschlag.
  • Ansprüche auf bestimmte Verschleißteile und wartungspflichtige Komponenten können anerkannt werden (Getriebe, Kupplung, Turbo, Dichtungen)

 

BCA Portugal

Fahrzeuge, die unter den folgenden Bedingungen verkauft werden, sind nicht Gegenstand einer Reklamation

  • Wir akzeptieren keine Reklamationen für Fahrzeuge mit einem Wert unter 1.500€.
  • Itens gemäß Punkt 1.3 der Schadensmeldung
  • Beschädigte, nicht fahrbereite und wie besichtigt verkaufte Fahrzeuge sind von der Reklamation ausgeschlossen
  • Fahrzeuge mit einer Laufleistung über 200.000km

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Portugal finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BCA Portugal ABG´s

BCA Italien

Wenn die Frist für den Eigentumswechsel der Dokumente verstrichen ist und der Käufer die Originaldokumente des Autos nicht auf seinen Namen erhalten hat. Er ist berechtigt, den Verkauf zu stornieren.

BCA Schweden
  • Die Fahrzeuge sind nicht auf Fehlercodes überprüft worden. Daher können Fehlercodes, die bei der Inspektion nicht bekannt sind, nicht geltend gemacht werden.
  • BCA prüft den Allradantrieb (4wd) der Fahrzeuge nicht. Daher können Probleme mit dem Allradsystem, die bei der Inspektion durch BCA nicht entdeckt wurden, nicht geltend gemacht werden.
  • Der Unterboden der Fahrzeuge wurde nicht untersucht. Schäden, die durch eine Fahrwerksuntersuchung hätten entdeckt werden können, können daher nicht geltend gemacht werden.
  • Die Inspektion erfolgt optisch und ohne Demontage von Teilen, daher können Reklamationen an versteckten Teilen nicht anerkannt werden.

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Schweden finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Schweden AGB´s

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Haben Sie Fragen? Unser Team steht Ihnen von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.