Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen

Unsere FAQ bieten Ihnen Informationen rund um alle Themengebiete von BCA

Wir sind der Marktplatz!

Lernen Sie uns kennen:

1. Wer sind wir?

British Car Auctions ist Teil der BCA Marketplace plc und als Unternehmen an der Londoner Börse gelistet. Als Auktionshaus für Gebrauchtfahrzeuge setzen wir jährlich über eine Millionen Fahrzeuge um und sind damit Europas größter Remarketing-Dienstleister auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

2. Wo finden Sie uns?

BCA ist in 10 Ländern (Deutschland, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien) mit rund 50 Auktionsstandorten vertreten.

3. Woher kommen unsere Fahrzeuge?

Wir entwickeln und pflegen Partnerschaften mit vielen unterschiedlichen Einlieferern, um einen ebenso vielfältigen Mix an Gebrauchtfahrzeugen anbieten zu können. Unsere Fahrzeuge kommen unter anderem direkt von Automobilherstellern, Finanz- und Leasinggesellschaften, Mietwagenfirmen, Flottenvermarktern oder von großen und kleinen Händlern.

4. Welche Fahrzeuge finden Sie bei uns?

Bei uns finden Sie eine breite Auswahl an unterschiedlichen Gebrauchtfahrzeugen, vom normalen PKW über leichte Transporter und Nutzfahrzeuge, Unfallfahrzeuge und Motorräder, Wohnmobile und Wohnwagen, bis hin zum LKW und Baumaschinen.

5. Wie finden Sie Ihr Wunschfahrzeug?

Auf unserer Seite können Sie entweder direkt nach einem bestimmten Fahrzeug suchen oder sich in unserem Auktionskalender über unser Auktionsangebot informieren. Die Auktionen sind in spezielle Segmente unterteilt (z.B. Leasing & Fuhrpark, Transporter, Unfallfahrzeuge) um Ihnen Ihren Einkauf bei uns so einfach wie möglich zu machen.

Erfahren Sie alles über unsere Auktionen:

Hier finden Sie Informationen über unsere Auktionsformate, wer daran teilnehmen darf und wie man sich für die Teilnahme registriert.

1. Was ist eine Auktion und was bedeutet Vor-Ort-Auktion, LiveOnline, LiveBid und xBid?

Unter einer Auktion verstehen wir eine Versteigerung von Gebrauchtfahrzeugen, die entweder an einem unserer Standorte oder online über das Internet stattfindet. Um an unseren Auktionen teilnehmen zu können, müssen Sie bei BCA als Kunde registriert sein. Folgende Auktionstypen werden unterschieden:

  • BCA Vor-Ort-Auktion: In Deutschland, den Niederlanden, Italien, Spanien und Portugal finden Auktionen vor Ort an unseren Standorten statt. Hier können Sie sich die Fahrzeuge selbst direkt anschauen und Ihr Gebot bei der Auktion in der Halle abgeben.
  • BCA LiveOnline: Wenn Sie keine Zeit haben, um an unseren Standorten vor Ort mitzubieten, können Sie das auch bequem von zu Hause aus machen. Mit LiveOnline nehmen Sie über Ihren Computer oder Ihr Tablet an der Auktion teil. Per Liveübertragung können Sie die Fahrzeuge auch sehen und den Auktionator hören.
  • BCA LiveBid: Unsere LiveBid-Auktionen finden ausschließlich online statt. Die Auktion wird live von einem Auktionator moderiert. Alle Fahzeugdetails mit Bildern sind online abrufbar.
  • BCA xBid: Bei unseren xBid-Auktionen können Sie rund um die Uhr ein Gebot auf Ihr Wunschfahrzeug abgeben. Am Ende der Auktion steht die xBid Phase, jetzt können Sie nochmal zuschlagen und als Höchstbietender die Auktion abschließen.

2. Wer kann an unseren Auktionen teilnehmen?

Die Teilnahme an unseren Auktionen ist nur für KFZ-Händler möglich. Als Privatperson dürfen Sie leider nicht mitbieten.

3. Wie kann ich mich registrieren?

Für eine Registrierung bei BCA, füllen Sie einfach unser Registrierungsformular aus. Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf, um mögliche Fragen zu klären.

4. Welche Dokumente werden zur Registrierung benötigt?

Nachdem wir von Ihnen die hier aufgelisteten Dokumente erhalten haben, senden wir Ihnen innerhalb von 24 bis 48 Stunden Ihre persönlichen BCA Zugangsdaten.

  • Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis der Gewerbeanmeldung
  • Identitätsnachweis (Ausweis- oder Führerscheinkopie)
  • Handlungsvollmacht + Identitätsnachweis (wenn der Käufer nicht Unternehmensinhaber ist)

5. Wie lange dauert die Registrierung?

Nachdem Sie das Registrierungsformular ausgefüllt und uns Ihre Unterlagen zugesendet, haben dauert es in der Regel 24 bis 48 Stunden, bis Sie von uns eine E-Mail mit Ihren persönlichen BCA Zugangsdaten erhalten.

6. Was mache ich, wenn ich keine Aktivierungsmail erhalte?

Wenn Sie nach 48 Stunden noch keine Aktivierungsmail von uns erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte prüfen Sie zuerst Ihren Spamordner in Ihrem E-Mail Programm
  2. Falls Sie auch dort keine Aktivierungsmail finden, kontaktieren Sie bitte unseren BCA Kundenservice (telefonisch +41 (0)62 756 247 oder per E-Mail - erreichbar Mo-Fr von 8:30 - 17:00 Uhr)

7. In welchem Land sollte ich mich registrieren?

Wenn BCA in Ihrem Heimatland vertreten ist, sollten Sie sich auch dort registrieren. Für den Fall das BCA in Ihrem Land nicht vertreten ist, werden wir Ihnen automatisch das Land zuweisen das Ihre Interessen am Besten vertreten kann.

8. Ich möchte in einem anderen Land kaufen, muss ich mich erneut registrieren?

Nein, das müssen Sie nicht. Sobald Sie einmal bei BCA registriert sind, können Sie unser ganzes europäisches Angebot nutzen. Bitte kontaktieren Sie zum Kauf bei unseren europäischen Partnern Ihre Ansprechpartner vor Ort, um gegebenenfalls abweichende Anforderungen zu klären.

9. Welche technischen Voraussetzungen muss ich beachten?

 Damit Sie unsere Online-Auktionen uneingeschränkt nutzen können, müssen Sie die aktuellsten Versionen dieser Webbrowser verwenden: Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Apple Safari.

Unter den folgenden Verlinkungen können Sie die Webbrowser direkt herunterladen:


Hinweis: Sollte es dennoch vorkommen, dass Ihnen unsere Online-Auktionen nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie ggf. Ihren Adobe Flash Player deinstallieren. Ebenfalls kann dies auch an Ihren Firewall-Einstellungen liegen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren IT-Administrator und lassen Sie sich folgende Ports öffnen: TCP 1935 & 3478 UDP Ports 40000-65535.

Informationen über Ihren Fahrzeugkauf:

Vom Gebot bis zur Rechnungsstellung – alles was Sie zum Fahrzeugkauf bei BCA wissen müssen.

1. Kann ich ein Gebot zurückziehen?

Ihre Gebote sind grundsätzlich bindend. Bei unseren Online-Auktionen bleibt Ihre Gebotsbutton bis zum Ende aktiv. Wenn an unseren Standorten Ihr Gebot, durch das heben Ihrer Hand während der Auktion, durch den Auktionator angenommen wurde und Sie am Ende den Zuschlag erhalten, sind Sie in der Verpflichtung den Fahrzeugpreis zu zahlen.

2. Kann ich den Startpreis des Fahrzeugs vor Beginn der Auktion einsehen?

Ob Sie den Startpreis eines Fahrzeugs schon vor dem Beginn der Auktion einsehen können, ist abgängig von dem Ort (Land) und der Art der Auktion. Den Preis des Fahrzeugs finden Sie dann auf der Seite mit den Fahrzeugdetails.

3. Ist es sicher online Fahrzeuge zu kaufen?

Die BCA Internetseite unterstützt alle gängigen Online-Sicherheitsmaßnahmen. Alle Kunden müssen sich mit individuellen Zugangsdaten auf der BCA Internetseite anmelden. Die Internetseite der BCA nutzt das Standard Internet Verschlüsselungsprotokoll SSL (Secure Sockets Layer) und stellt so die gesicherte Verbindung zwischen Nutzer und Onlineplattform sicher.

4. Wie erfahre ich ob ich für ein Fahrzeug den Zuschlag erhalten habe?

Nach Beendigung der Auktion erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Fahrzeugkaufs per E-Mail. Darüber hinaus finden Sie die Informationen zu Ihrem Fahrzeugkauf auch online unter „Mein BCA“ auf unserer Internetseite.

5. Was und wann muss ich bezahlen?

In der Regel müssen Sie nach einem Kauf den Zuschlagspreis des Fahrzeuges und die entsprechenden Gebühren innerhalb von zwei Kalendertagen per Überweisung bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Kaufpreise und Gebühren je nach Land variieren können.

6. Kann ich eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer erhalten, wenn ich im Ausland Fahrzeuge kaufe?

Unter bestimmten Umständen können gewerbliche Händler bei einem Fahrzeugkauf im Ausland eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer erhalten. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren BCA Kundenservice.

Alles rund um Fahrzeugabholung und Transport:

Erfahren Sie wie die Abholung oder der Transport Ihrer ersteigerten Fahrzeuge funktioniert.

4. Kann mir BCA beim Export der Fahrzeuge helfen?

BCA kann Sie auch beim Export Ihrer Fahrzeuge unterstützen. Wir helfen Ihnen bei den erforderlichen Dokumenten und können auch die Lieferung Ihrer Fahrzeuge organisieren. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Internetseite zum Thema Export.

Informationen über die Reklamation beim Fahrzeugkauf:

Wir von BCA möchten das Sie als Kunde zufrieden sind! Deshalb haben wir für den Fall einer Reklamation ein Team von Spezialisten, dass sich um Ihr Anliegen kümmert.

1. Kann ich den Fahrzeugkauf bei BCA reklamieren?

Natürlich können Sie einen Fahrzeugkauf bei BCA auch reklamieren. Bitte lesen Sie für den Fall einer Reklamation unter der Beachtung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgenden Informationen.

2. In welchem Fall kann ich eine Reklamation stellen?

Grundsätzlich können Sie Schäden reklamieren, die nicht durch den Auktionator angegeben wurden oder die nicht in der Fahrzeugbeschreibung oder den Zustandsberichten aufgeführt waren. Bitte beachten Sie hierzu unsere AGB und den BCA Schadenskatalog. Bitte beachten Sie außerdem, dass keine technischen Prüfungen vorgenommen werden und die Fahrzeuge unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft werden.

3. Sind bei einer Reklamation Fristen einzuhalten?

Wir möchten um Verständnis bitten, dass Reklamationen, welche nicht frist- und formgerecht bei BCA angezeigt wurden, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können. Details entnehmen Sie bitte unseren AGB.

4. Gibt es Nachweise oder Dokumente die ich bei einer Reklamation vorlegen muss?

Ja, die gibt es. Um eine Reklamation in Deutschland einreichen zu können, benötigen wir die folgenden Dokumente:

  • Das Dokument zur Fahrzeugübergabe, auf dem Sie direkt die Schäden dokumentiert haben. Bei Anlieferung per Spedition benötigen wir eine Kopie des Lieferscheins, auf dem der Fahrer die Schäden quittiert hat.
  • Ein Foto des Kilometerstandes des ersteigerten Fahrzeugs zur Dokumentation der Laufleistung, sowie ein Foto der Fahrgestellnummer.
  • Je nach Reklamationsart folgende Dokumente:
    • Bei optischen Schäden Fotos der Beschädigungen
    • Bei falschen Fahrzeugbeschreibungen ein Foto des Bauteils (beispielsweise ein Foto des verbauten Halogenscheinwerfers, während die Auktionsangabe Xenonscheinwerfer lautete)
    • Sofern Sie einen technischen Mangel reklamieren, reicht eine Erläuterung des Mangels zunächst aus. Sollten Sie bereits weitere Unterlagen, wie beispielsweise einen Fehlerspeicherausdruck, vorliegen haben, können Sie uns diesen natürlich gerne einreichen. Weitere Dokumente würden wir, falls benötigt, separat anfragen.

Grundsätzlich gilt, auch bei anderen Reklamationsarten, alle Unterlagen die Sie vorliegen haben und uns bei der Klärung helfen könnten, beschleunigen die Bearbeitung Ihres Anliegens.

5. Was geschieht nach Eingang der Reklamation bei BCA?

Umgehend nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Um einen reibungslosen Prozess zu garantieren, nutzen Sie deshalb ausschließlich unser Reklamationsformular und sehen von Faxsendungen, Mails an Mitarbeiter etc. ab. Sollten Sie nach einer halben Stunde noch keine Eingangsbestätigung erhalten haben, nehmen Sie Kontakt zu unserem Kundenservicecenter auf.

Anschließend bereiten wir Ihren Vorgang vor, in dem wir alle Unterlagen zusammenstellen und weisen Ihr Anliegen einem Sachbearbeiter zu. Dieser wird Ihre Reklamation umgehend prüfen, sofern alle Unterlagen vorliegen. Achten Sie in diesem Zusammenhang nochmals uns möglichst zeitnah alle Dokumente zur Verfügung zu stellen. Sofern nötig, werden wir weitere Unterlagen, wie beispielsweise eine Schadensdiagnose, bei Ihnen anfordern und mit dem Einlieferer in Kontakt treten. Sollten uns alle Unterlagen vorliegen und das Anliegen direkt zwischen Ihnen und unserem Haus geklärt werden können, kommen wir kurzfristig mit einer Lösung auf Sie zu.

Sofern der Einlieferer oder Dritte kontaktiert werden müssen, bitten wir um Verständnis, dass es zu einer verzögerten Reaktionszeit kommen kann. Wir sind bemüht Ihnen so schnell wie möglich eine Entscheidung zukommen lassen zu können.

6. Kommunikation mit unserem Reklamationsmanagement

Die Kommunikation erfolgt in der Regel per Mail. Bitte antworten Sie auch in jedem Fall auf die vorliegende Mail unserer Abteilung. In dieser Mail sind Vorgangs- und Referenznummer bereits vorhanden. Dies stellt sicher, dass Ihre Mail auch automatisch Ihrem Vorgang zugeordnet wird. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie möglichst schnell eine Rückmeldung erhalten.

Aus systemtechnischen Gründen können wir keine Mails mit einem Anhang größer als 10 MB verarbeiten. Bitte beachten Sie diese Höchstgrenze und konvertieren Ihre Bilder gegeben falls in eine kleinere Auflösung. Andernfalls wird Ihre Nachricht nicht in unserem Hause eingehen, ohne dass Sie eine Fehlermeldung erhalten, was wiederum zu verlängerten Bearbeitungszeiten führt.

7. Grundlagen zur Entscheidungsfindung

BCA arbeitet ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Fahrzeuge obliegen dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. BCA nimmt keinerlei technische Prüfungen an den Fahrzeugen vor und kann für die technische Funktion des Fahrzeuges nicht haften.

Bitte kalkulieren Sie auch alters- und laufleistungsbedingten Verschleiß ein. Sämtliche Verschleißteile wie Kupplung, die Bremsanlage, Reifen, Fahrzeugbatterien, Zahnriemen etc. sind grundsätzlich von Reklamationen ausgeschlossen.

Bei Fehlteilen bitten wir das Zubehör zu beachten, welches nicht durch BCA geprüft wird. Entfernbares Zubehör wie Zigarettenanzünder, Fußmatten, Antennenstäbe, aber auch Reserve-/Noträder werden nicht auf Vorhandensein geprüft. Wir stellen ebenso zu jedem Fahrzeug Zubehörfotos zur Verfügung. Dort nicht bebildertes Zubehör (beispielsweise Fernbedienungen von Standheizungen, Fond-Entertainment-Systeme etc.) berechtigt nicht zur Reklamation. Eine Haftung seitens BCA kann deshalb auch nicht erfolgen.

Optische Schäden werden auf Grundlage unseres Schadenskataloges bewertet. Wir bitten um Verständnis für sämtliche Gebrauchsspuren gemäß Definition nicht haften zu können.

Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn dieser fristgerecht bei Abholung auf dem Übergabebeleg bzw. bei Anlieferung auf dem Lieferschein gerügt werden. Bei Abholung durch eine eigens beauftragte Spedition gilt auch die Rügefrist bei Abholung am Standort.

8. Im Falle einer Regulierung

Sofern Ihre Reklamation zu einem positiven Ergebnis führt, erhalten Sie von uns eine Gutschrift in Höhe der vereinbarten Summe.

Diese Gutschrift wird kurzfristig nach der Einigung erstellt und Ihnen automatisch per E-Mail zugestellt. Die Auszahlung erfolgt im Anschluss durch unsere Buchhaltung auf die uns vorliegende Kontoverbindung Ihres Hauses.

In der Regel erfolgt eine Gutschrift auf Schadensersatzbasis. Beachten Sie, dass bei einer Regulierung auf Schadensersatzbasis kein Mehrwertsteuerausweis möglich ist, unabhängig von der Besteuerung des Fahrzeuges. Entsprechend muss auch keine Umsatzsteuer Ihrerseits abgeführt werden.

9. Im Falle einer Rückabwicklung

Sollte der Kaufvertrag storniert werden, werden wir entsprechend eine Stornierung der ursprünglichen Fahrzeugrechnung erstellen und Ihnen diese kurzfristig per E-Mail zukommen lassen.

Der Gutschriftbetrag wird durch unsere Buchhaltung ausgezahlt, sobald sich das Fahrzeug sowie die Fahrzeugdokumente wieder im Besitz der BCA befinden.

Die Zulassungspapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I+II, ggf. COC Papier) können nicht gemeinsam mit dem Fahrzeug bei der Niederlassung abgegeben werden, sondern müssen uns auf dem Postwege zugesandt werden. Die entsprechende Adresse werden wir Ihnen per Mail zukommen lassen.

10. Wie kann ich einen Fahrzeugkauf im Ausland reklamieren?

Zur Reklamation von im Ausland gekauften Fahrzeugen, folgen Sie bitte unserem Reklamationsprozess.

Sie kennen sich noch nicht mit Auktionen aus?

Besuchen Sie unser Lexikon und lernen Sie die wichtigsten Begriffe kennen.