Aftersales

Erfahren Sie mehr über die nächsten Schritte nach Ihrem Kauf.

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Zahlung


Wenn Sie als Teilnehmer mit dem höchsten Gebot den Zuschlag bei der Versteigerung bekommen haben, erhalten Sie innerhalb weniger Stunden die diesbezügliche Rechnung (bei Nachmittagsversteigerungen geschieht das am Morgen des darauffolgenden Tages).

Wir bitten Sie, die Rechnung innerhalb von 3 Werktagen in der Währung der jeweiligen Versteigerung zu begleichen.

Sobald wir den Betrag von Ihnen erhalten haben, schicken wir den Abholschein oder, je nach Herkunftsland des Wagens, liefern wir das Fahrzeug automatisch direkt an.

Um die Details zum Transport zu erfahren, gehen Sie bitte auf die Seite zum Thema „Abholung des Fahrzeugs und Transport“.

Mehr Informationen über den After-Sales-Prozess

Bezüglich der Einfuhr und des Transports durch BCA kommt es darauf an, ob Sie ein Konto bei der Zollbehörde haben oder nicht.


  • Wenn Ihre Firma ein Konto beim Schweizer Zoll hat, werden die Einfuhrkosten direkt von diesem Konto abgebucht. Unser Transporteur muss dann lediglich die nötigen Papiere vorzeigen, um die Einfuhr durchzuführen und kann dann direkt zu Ihnen kommen. Wir bitten Sie nur, der Zollbehörde eine Kopie der Rechnung zu schicken. Unsere Transportfirma wird Ihnen ein paar Tage vor der Lieferung eine Mitteilung zur Erinnerung schicken und nach der Zollkontrollstelle fragen, wo die Einfuhr konkret stattfinden soll. Außerdem wird Sie Ihr Zollkonto erfragen.
  • Wenn Ihre Firma nicht über ein Konto beim Schweizer Zoll verfügt, dann wenden Sie sich bitte an Eusupport.ch@bca.com, wo Sie die diversen Möglichkeiten erklärt bekommen.
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Dokumentendienste


Für jedes Land, in dem BCA seine Versteigerungen anbietet, fällt eine Gebühr für die Ausfuhr des jeweiligen Fahrzeugs an. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen bei der Abmeldung und der Ausstellung der Unterlagen kann diese Gebühr von Land zu Land leicht variieren. Um die genauen Beträge für die Gebühren zu erfahren, schauen Sie bitte in die Kommentare zum Profil jeden Fahrzeugs oder klicken Sie auf „Preisübersicht anzeigen“.

Im Wesentlich werden mit diesen Gebühren die Abmeldung des Fahrzeugs aus dem Ursprungsland und der Versand der Originalunterlagen per Kurierdienst abgedeckt.

Da in Dänemark und Schweden die Anlieferung automatisch geschieht, bereiten unsere Partner bereits das sogenannte EX-1 vor, ein Dokument, das an der Grenze von der Zollbehörde gescannt wird, um die Ausfuhr aus der EU zu belegen.

Für weitere Auskünfte zum Transport wenden Sie sich bitte an Eusupport.ch@bca.com

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Wie Sie eine Reklamation einreichen


Sie sind nicht zufrieden mit Ihrem Fahrzeug? Erfahren Sie mehr über unseren transparenten Reklamationsprozess.

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Unser Serviceteam für Sie

Haben Sie eine Frage? Unser Team hilft Ihnen gerne von 9:00 bis 18:00 Uhr per Telefon (+41 565400022) oder E-Mail.